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Wir setzen ein Zeichen für eine offene und inklusive Gesellschaft!

Ordnungen und Bekanntmachungen

Hinweis: Treten neue oder veränderte Ordnungen in Kraft, erfolgt die Aktualisierung dieses Angebots so zeitnah wie möglich. Da menschliche oder technische Probleme aber nie ausgeschlossen werden können, erfolgt die Veröffentlichung der Ordnungen und Bekanntmachungen im Internetangebot der Hochschule immer ohne Gewähr. Die rechtsverbindliche Veröffentlichung erfolgt per Aushang an der Kunstakademie Münster. 

Grundordnung

In der Grundordnung sind alle wesentlichen Elemente zur Organisation der Hochschule sowie zu Lehre und Studium festgeschrieben.

Hausordnung

In der Hausordnung sind sämtliche Fragen zur Nutzung des Gebäudes und der Außenanlagen, zur Schlüssel- und Chipvergabe sowie zum Thema "Sicherheit" geregelt.

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

 

Die Umsetzung der DFG-Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis an der Kunstakademie Münster erfolgt durch die enge Zusammenarbeit mit der Universität Münster, die eine gemeinsame Vereinbarung zur Förderung wissenschaftlicher Integrität festlegt. Diese Vereinbarung verpflichtet alle Beteiligten zu transparenten Forschungspraktiken und dem verantwortungsvollen Umgang mit Daten und Ergebnissen. Weiterhin werden regelmäßige Schulungen und Workshops angeboten, um das Bewusstsein für ethische Standards und die Bedeutung guter wissenschaftlicher Praxis zu stärken. Die Kunstakademie Münster fördert zudem den Austausch zwischen den Studierenden und den wissenschaftlichen Mitarbeitenden, um eine Kultur der Offenheit und des gegenseitigen Respekts zu etablieren. Schließlich wird ein Beschwerdemechanismus eingerichtet, der es ermöglicht, Verstöße gegen die Richtlinien anonym zu melden und entsprechend zu bearbeiten.

 

Weiterführende Informationen:

  1. Kooperationsvertrag der Kunstakademie Münster und Universität Münster zur Umsetzung des DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ vom 14.11.2023
  2. Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Münster
  3. Erste Änderungsordnung der Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten der Universität Münster
  4. Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (DFG)

Die Studierendenschaft der Kunstakademie Münster erhebt für jedes Semester von allen Studierenden der Hochschule unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Einnahmen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Beiträge (Semesterbeitrag). Grundlage ist die aktuelle Fassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft. Ansprechpartner ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) unter asta[at]kunstakademie-muenster.de

Durch das Studierendenparlament festgeegte Semesterbeiträge:

Wintersemester 2024-25

Sommersemester 2024

Mit der Ordnung für Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre regelt die Kunstakademie Münster die Rahmenbedingungen, Verfahren und Formen, in denen sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 7 Absatz 2 KunstHG NRW nachkommt, regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre zu überprüfen.

 

Das Studium zum Erweiterungsfach gliedert sich in eine Bachelor- und Masterphase, für die eine entsprechende Einschreibung erforderlich ist, und welche jeweils mit einem separaten Zeugnis abgeschlossen wird.

Die Kunstakademie Münster bietet den Abschluss zum Erweiterungsfach Kunst für folgende Schulformziele an:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

Studienstrukturierung (Studieninhalte / Studienumfang / Studienzeit)

Das Studium des Erweiterungsfachs Kunst folgt den Regelungen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher zum Bachelor und Master des jeweiligen kooperativen Lehramts-Studiengangs von Kunstakademie und Universität Münster. 

Der Erwerb der Lehrbefähigung im Fach Kunst durch das Studium als Erweiterungsfach an der Kunstakademie Münster setzt ein reguläres Fachstudium im jeweils für die Ziel-Schulform gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (nach LZV NRW) voraus.

  • Fachstudium Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: 100 LP
  • Fachstudium Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen: 80 LP
  • Fachstudium Lehramt an Grundschulen: 55 LP

Studienelemente außerhalb des eigentlichen Fachstudiums, die bereits im Rahmen ihres grundständigen Lehramtsstudiums absolviert werden oder wurden (Bachelor- und Masterarbeit, Bildungswissenschaften inkl. Praktika, Fachanteile des Praxissemesters, …), entfallen.

Auch das Studium des Erweiterungsfachs folgt dem gestuften Aufbau aus Bachelor- und Masterphase. Erst der Masterabschluss führt zur Qualifikation im Erweiterungsfach und ist damit ihren weiteren Unterrichtsfächern für das Lehramt gleichgestellt.

Insbesondere durch die aufeinander aufbauenden Module des künstlerisch-praktischen  Studiums, die nicht deutlich beschleunigt werden können, ist von einer Studiendauer von 8 Semestern auszugehen. (Bachelorphase 5-6 Semester / Masterphase 2-3 Semester)

Der Studienabschluss im Erweiterungsfach setzt den Studienabschluss im schulformspezifisch passenden grundständigen Lehramtsstudium voraus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Wiebke Lammert w.lammert[at]kunstakademie-muenster.de

Im Folgenden finden Sie die Studienpläne für das Fach Kunst als Drittfach für die Bachelor- und Masterlehramtsstudiengänge für die Schulformen Grundschulen, Lehramt an Haupt-/Real-/Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. 

Allgemeine Informationen

Bachelor

Studienpläne ab Einschreibung WiSe 2018/19

 

Master

Studienpläne ab Einschreibung WiSe 2019/2020

 

Die Kunstakademie Münster besitzt das Promotionsrecht. Eine Promotion (Dr. phil) kann in den hauptamtlich vertretenen wissenschaftlichen Fächern Kunstdidaktik, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft erfolgen. Das Ziel des Promotionsstudiengangs und dieser Promotionsordnung besteht darin, qualitativ hochwertige Promotionen (mit nationaler und internationaler Reputation) an der Kunstakademie Münster zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die Promotionsfächer werden durch die hauptamtlich an der Akademie vertretenen wissenschaftlichen Professuren vertreten. Sie stehen in besonderer Weise mit den Kulturen und Aktivitäten der freien Künste im Austausch und umfassen kunsttheoretische, kunsthistorische, ästhetische und kulturell-mediale Inhaltsfelder ebenso wie den Bereich der Kunstpädagogik, der künstlerischen Bildung und der professionsbezogenen Professionalisierung.

Das Profil des Promotionsstudiengangs wird durch die Verknüpfung des jeweiligen Promotionsstudiums mit den wissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten der Kunstakademie in Forschung und Lehre charakterisiert und ermöglicht dadurch ein Promotionsstudium mit besonderem Potential. Die Kunstakademie Münster bietet ausdrücklich eine intensive Betreuung der Promovierenden und ihrer Dissertationen sowie gleichermaßen berufsqualifizierende Weiterbildungsangebote an. Diese intensive Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses zeichnet sich in diesem Rahmen durch eine individuelle und am jeweiligen Forschungsschwerpunkt ansetzende Betreuung mit einem darauf zugeschnittenen Verlauf des Promotionsstudiums aus, ebenso wie durch den Austausch mit den aktuellen
nationalen und internationalen Diskursen von Kunst, Wissenschaft und künstlerischer Bildung.

Anfragen bzgl. einer Promotion richten Sie bitte an die hauptamtlich Lehrenden der kunstbezogenen Wissenschaften.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Kunstakademie Münster.

 

 

 

Prüfung von Plagiaten

Die Bachelor- und Masterprüfungsordnung wie auch die Promotionsordnung der Kunstakademie Münster sehen einen Schutz vor Plagiaten vor und regeln, dass eine schriftliche Versicherung der Kandidatin/des Kandidaten erforderlich ist, dass die Prüfungsleistung selbstständig verfasst, ohne fremde Hilfe erbracht wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden; die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.

Im Einvernehmen zwischen Rektorat und Prüfungsausschuss ist die Plagiatsüberprüfung obligatorischer Bestandteil der Annahme der Bachelor- und Masterarbeit sowie der Dissertation im Promotionsverfahren wie auch der schriftlichen Habilitationsarbeit.

Die Ordnungen regeln die verbindliche Vorlage elektronischer Ausfertigungen der Abschlussarbeiten. Gleichzeitig wird eine schriftliche Erklärung verlangt, dass die Kandidatin/der Kandidat mit dem Abgleich der Arbeit mit anderen Texten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen sowie mit einer zu diesem Zweck vorgenommenen Speicherung der Arbeit in einer Datenbank einverstanden ist.  

 

Weiterführende Informationen:

Aushangpflichtige Gesetze

Die Aushangpflicht betrifft Arbeitnehmer/innenschutzgesetze, die den Mitgliedern der Hochschule bekannt gemacht werden sollen. Neben den für den Bereich Arbeitsschutz relevanten Gesetzen, stellt die Kunstakademie Münster eine Zusammenstellung aller aktuellen aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen in der gemeinsamen Bibliothek für Architektur, Design und Kunst der Kunstakademie Münster und der Fachhochschule Münster, Leonardo Campus 10, zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachdezernat der Verwaltung.